Gorbach · Kanzlei für Arbeitsrecht

Leistungen

Das gesamte Arbeitsrecht. Aus einer Hand.

Wir beraten und vertreten im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Sechs Schwerpunkte prägen unsere tägliche Praxis.

Arbeiter auf einer Baustelle zwischen Bewehrungsstahl

01

Kündigungs­schutz

Umfassende Beratung und Vertretung bei Kündigungen – von der ersten Prüfung bis zur Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht.

  • Prüfung von Kündigungsschreiben und Aufhebungsverträgen
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzverfahren
  • Verhandlung angemessener Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Beratung zu außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen
  • Unterstützung bei verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen

02

Arbeitsverträge

Gestaltung, Prüfung und Optimierung von Arbeits- und Dienstverträgen – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.

  • Entwurf und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung zu Befristungen und deren rechtssicherer Gestaltung
  • Überprüfung und Gestaltung von Wettbewerbsverboten
  • Analyse und Optimierung von Vertragsklauseln
  • Unterstützung bei Vertragsänderungen und -anpassungen

03

Betriebs­verfassungs­recht

Beratung in allen Aspekten der betrieblichen Mitbestimmung – auf Arbeitgeber- wie auf Betriebsratsseite.

  • Beratung bei Gründung und Arbeit von Betriebsräten
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Begleitung bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen
  • Beratung zu Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
  • Unterstützung bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

04

Vergütung

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in allen vergütungsbezogenen Angelegenheiten.

  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Beratung zu variablen Vergütungssystemen und Bonusregelungen
  • Verhandlung von Tantiemen und Provisionen
  • Unterstützung bei der Ausgestaltung von Vergütungssystemen
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Überstundenvergütung

05

Umstruktu­rierungen

Rechtliche Begleitung betrieblicher Veränderungen – von der Planung bis zur Umsetzung.

  • Beratung bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB
  • Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplänen
  • Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen und Personalabbau
  • Verhandlungsführung in Einigungsstellenverfahren
  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Aspekten bei Fusionen und Übernahmen

06

Hinweis­geber­schutz

Spezialisierte, wissenschaftlich fundierte Beratung zu Whistleblowing und Hinweisgebersystemen.

  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen des Hinweisgeberschutzes
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen
  • Rechtliche Vertretung von Hinweisgebern
  • Beratung zu Rechten und Pflichten bei externem Whistleblowing

Kontakt

Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Unsere Tätigkeit umfasst das gesamte Arbeitsrecht – sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihren Fall.