Gorbach · Kanzlei für Arbeitsrecht

Die Kanzlei

Zwei Generationen. Ein Rechtsgebiet.

Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt. Nur Spezialisierung gewährleistet eine fundierte und optimale Betreuung – ihr gilt unsere gesamte Tätigkeit.

Porträt von Rechtsanwalt Gerald Gorbach

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gerald Gorbach

Anwaltszulassung 24. November 1987

„Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich aus Überzeugung – und betreue demgemäß ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate.“

Ziel der Beratung ist, die persönlichen und rechtlichen Interessen der Mandanten konsequent zu verfolgen und das gewünschte Mandatsziel durchzusetzen.

Die Tätigkeit umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht – Kündigungsrechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten über variable Vergütung, Betriebsübergänge, Versetzungen, Statusklagen, Abmahnungen sowie die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen – ebenso wie das gesamte kollektive Arbeitsrecht, also alle betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt

Dr. Leonard Gorbach

Promotion zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht

Dr. Leonard Gorbach studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und promovierte zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht. Neben der Promotion war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und im Deutschen Bundestag tätig.

Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht in Berlin, mit Stationen im Bundesministerium der Finanzen und einer internationalen Investmentbank. Seine Tätigkeit umfasst das gesamte Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.

Porträt von Rechtsanwalt Dr. Leonard Gorbach

Arbeitsweise

Drei Grundsätze bestimmen unsere Mandatsführung.

  1. 01

    Spezialisierung

    Die jahrzehntelange Konzentration auf ein einziges Rechtsgebiet gewährleistet eine fundierte Betreuung – stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

  2. 02

    Genaue Fallanalyse

    Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, arbeiten die Stärken Ihres Falls heraus und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.

  3. 03

    Ergebnis­orientierung

    Wir arbeiten konsequent darauf hin, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen und das gewünschte Mandatsziel zu erreichen.

Mandatswahrnehmung

Bundesweit. In allen Instanzen.

Justitia mit Waage und Schwert, Bronzefigur
  • Vertretung vor Gerichten

    Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht – sowie vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Dienstvertragsangelegenheiten.

  • Einigungsstellen­verfahren

    Als Interessenvertreter bei Betriebsvereinbarungen zu Vergütungs- und Arbeitszeitfragen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

  • Außergerichtliche Beratung

    Umfassende beratende Tätigkeit auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des Dienstvertragsrechts – von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlung.

Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt. Es bedarf demgemäß immer einer genauen Analyse des arbeitsrechtlichen Problems.

Kontakt

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