Die Kanzlei
Zwei Generationen. Ein Rechtsgebiet.
Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt. Nur Spezialisierung gewährleistet eine fundierte und optimale Betreuung – ihr gilt unsere gesamte Tätigkeit.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gerald Gorbach
Anwaltszulassung 24. November 1987
„Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich aus Überzeugung – und betreue demgemäß ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate.“
Ziel der Beratung ist, die persönlichen und rechtlichen Interessen der Mandanten konsequent zu verfolgen und das gewünschte Mandatsziel durchzusetzen.
Die Tätigkeit umfasst das gesamte Individualarbeitsrecht – Kündigungsrechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten über variable Vergütung, Betriebsübergänge, Versetzungen, Statusklagen, Abmahnungen sowie die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen – ebenso wie das gesamte kollektive Arbeitsrecht, also alle betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.
Rechtsanwalt
Dr. Leonard Gorbach
Promotion zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht
Dr. Leonard Gorbach studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und promovierte zur Zulässigkeit externen Whistleblowings im deutschen Arbeitsrecht. Neben der Promotion war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und im Deutschen Bundestag tätig.
Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht in Berlin, mit Stationen im Bundesministerium der Finanzen und einer internationalen Investmentbank. Seine Tätigkeit umfasst das gesamte Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.
Arbeitsweise
Drei Grundsätze bestimmen unsere Mandatsführung.
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01
Spezialisierung
Die jahrzehntelange Konzentration auf ein einziges Rechtsgebiet gewährleistet eine fundierte Betreuung – stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
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02
Genaue Fallanalyse
Jeder Fall ist einzigartig. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, arbeiten die Stärken Ihres Falls heraus und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
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03
Ergebnisorientierung
Wir arbeiten konsequent darauf hin, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen und das gewünschte Mandatsziel zu erreichen.
Mandatswahrnehmung
Bundesweit. In allen Instanzen.
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Vertretung vor Gerichten
Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht – sowie vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in Dienstvertragsangelegenheiten.
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Einigungsstellenverfahren
Als Interessenvertreter bei Betriebsvereinbarungen zu Vergütungs- und Arbeitszeitfragen sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
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Außergerichtliche Beratung
Umfassende beratende Tätigkeit auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des Dienstvertragsrechts – von der ersten Einschätzung bis zur Verhandlung.
Arbeitsrecht ist maßgeblich durch Richterrecht geprägt. Es bedarf demgemäß immer einer genauen Analyse des arbeitsrechtlichen Problems.
Kontakt
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